Versicherungsunterstellung in der EU
Arbeitnehmende
| Tätigkeit in einem Staat | Tätigkeit in mehreren Staaten |
| Grundsatz für die Unterstellung |
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- Wohnsitzstaat, wenn dort eine Tätigkeit ausgeübt wird, welche über 25% liegt. Wenn die Tätigkeit im Wohnsitzland unter 25% liegt, sind die Rechtsvorschriften des Staates in dem sich der Arbeitgebersitz befindet massgebend.
- Wohnsitzstaat, wenn für verschiedene Arbeitgeber eine Tätigkeit ausgeübt wird
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| Ausnahmen |
- Entsendung
- Spezialkategorien
- Ausweichklausel
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- Entsendung
- Spezialkategorien
- Ausweichklausel
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Selbständigerwerbende
| Tätigkeit in einem Staat | Tätigkeit in mehreren Staaten |
| Grundsatz für die Unterstellung |
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- Wohnsitzstaat, wenn dort eine Tätigkeit ausgeübt wird
- sonst am Ort der Haupttätigkeit
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| Ausnahmen |
- Entsendung
- Spezialkategorien
- Ausweichklausel
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- Entsendung
- Spezialkategorien
- Ausweichklausel
- gleichzeitig selbständig und unselbständig
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Versicherungsunterstellung in der EFTA
Arbeitnehmende
| Tätigkeit in einem Staat | Tätigkeit in mehreren Staaten |
| Grundsatz für die Unterstellung |
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- Wohnsitzstaat, wenn dort eine Tätigkeit ausgeübt wird
- Wohnsitzstaat, wenn für verschiedene Arbeitgeber eine Tätigkeit ausgeübt wird
- Gleicher Arbeitgeber in verschiedenen Staaten: Sitz des Arbeitgebers
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| Ausnahmen |
- Entsendung
- Spezialkategorien
- Ausweichklausel
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- Entsendung
- Spezialkategorien
- Ausweichklausel
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Selbständigerwerbende
| Tätigkeit in einem Staat | Tätigkeit in mehreren Staaten |
| Grundsatz für die Unterstellung |
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- Wohnsitzstaat, wenn dort eine Tätigkeit ausgeübt wird
- sonst am Ort der Haupttätigkeit
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| Ausnahmen |
- Entsendung
- Spezialkategorien
- Ausweichklausel
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- Entsendung
- Spezialkategorien
- Ausweichklausel
- gleichzeitig selbständig und unselbständig
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Bei Ausnahmen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Gemischt tätige Personen (unselbständig und selbständig)
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Aktualisiert: 30.03.2012