Geltungsbereich Abkommen EU und EFTA

Ziel der Abkommen mit der EU und der EFTA
Das Ziel dieser Abkommen ist die Koordination, nicht die Harmonisierung der Sozialversicherungssysteme der beteiligten Staaten. Jeder Staat behält die Regelungskompetenz für sein System.

Anwendbares Recht
Die anwendbaren Bestimmungen ergeben sich aus den persönlichen Verhältnissen

  • Nationalität
  • Wohnsitz
  • Arbeitsort
  • Art der Tätigkeit (selbständig, arbeitnehmend, Spezialkategorie)
  • Sitz des Arbeitgebers

Eine Unterstellung unter die AHV/IV/EO (ALV) ergibt sich aus

  • dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHVG)
  • dem Abkommen mit der EU
  • dem Abkommen mit der EFTA
  • einem Sozialversicherungsabkommen

Geltungsbereich EU-Staaten

Persönlich: Territorial:
Staatenlose und Flüchtlinge Staatenlose und Flüchtlinge

In Bezug auf die Anwendung des Erwerbsortsprinzips gelten die folgenden Sozialversicherungsabkommen für alle Nationalitäten
Dänemark, Deutschland, Irland, Kanada, Liechtenstein, Schweden, Slowakei und USA

Geltungsbereich EFTA-Staaten

Persönlich: Territorial:
EFTA-Staatsangehörige Übrige EFTA-Staaten
Staatenlose und Flüchtlinge Island Liechtenstein Norwegen

In Bezug auf die Anwendung des Erwerbsortsprinzips gelten die folgenden Sozialversicherungsabkommen für alle Nationalitäten
Dänemark, Deutschland, Irland, Kanada, Liechtenstein, Schweden, Slowakei und USA

Spezialregelungen
Für bestimmte Personen gelten Spezialregelungen

  • Arbeitnehmende von Transportunternehmen
  • Hochsee- und Rheinschiffer
  • Diplomatinnen und Diplomaten
  • internationale tätige Beamtinnen und Beamte
  • Personen im öffentlichen Dienst
  • Asylsuchende
  • Personal von Betrieben in Grenzgebieten
  • usw. (Wegleitung über die Versicherungspflicht WVP, Rz 1010)

Anwendbarkeit der Abkommen

Nationalität Wohnsitzstaat Erwerbsstaat Abkommen

CH/EU
(auch für Entsendungen)

CH/EU
 
CH/EU
 

CH/EU
 

EFTA
(auch für Entsendungen) 

EFTA
 
EFTA
 

EFTA
 

CH/Vertragsstaat
(nicht für Entsendungen)

CH/Vertragsstaat 
 
CH/Vertragsstaat 
 

CH/Vertragsstaat 
 

Zuletzt aktualisiert: 26.04.2023