Familienausgleichskasse (FAK)

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen die Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen geführten Geburts- und Adoptionszulagen. Die Durchführung der Familienzulagen erfolgt durch die Familienausgleichskassen und die Arbeitgeber.

Seit 01.01.2013 gilt landesweit ein einheitliches System der Familienzulagen für alle Erwerbstätigen (Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende). Gemäss FamZG werden für alle Kinder von berufstätigen Personen Zulagen ausbezahlt. Der Mindestansatz für Kinderzulagen beträgt CHF 200 und derjenige für Ausbildungszulagen CHF 250.

Unsere Familienausgleichskasse ist für Sie schweizweit in allen Sprachregionen und somit in sämtlichen Kantonen tätig. Somit können unsere Kunden auch ihre ausserkantonalen Filial- und Nebenbetriebe über uns abrechnen. Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, dass wir - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen in den einzelnen Kantonen - die gesamte Abwicklung übernehmen. Die uns angeschlossenen Firmen profitieren dadurch sowohl im Beitrags- als auch im Leistungsbereich von einer Abrechnung und einem Ansprechpartner.

Zuletzt aktualisiert: 03.05.2023