Erwerbsersatzordnung (EO)

Die EO regelt die Erwerbsausfallentschädigung für Personen, die Dienst leisten in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst, im Zivildienst oder die an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen teilnehmen. Im Weiteren regelt sie die Mutterschaftsentschädigung, Entschädigung des anderen Elternteils, die Betreuungsentschädigung sowie die Adoptionsentschädigung. Finanziert wird die EO mit Lohnbeiträgen.

Die EO ist wie die IV eng mit der AHV verbunden und beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Die Beitragspflicht erfasst alle Arbeitnehmende, Selbstständig- und Nichterwerbstätige, unabhängig davon, ob die einzelnen Personen je in die Lage kommen werden, Leistungen der EO zu beanspruchen. Wer AHV- und IV-Beiträge entrichtet, bezahlt zusätzlich immer auch EO-Beiträge.

Zuletzt aktualisiert: 29.12.2023